Verbindungslehrerin und Verbindungslehrer
Herzlich Willkommen auf der Seite eurer Verbindungslehrer!
Bei der Sitzung der Schülervertretung wurden Frau Behr als Verbindungslehrerin und Herr Wendler als Verbindungslehrer gewählt.“
Alles andere kann unverändert übernommen werden.
Aus der Verordnung über die Schülervertretungen und die Studierendenvertretungen
Die Verbindungslehrerinnen und -lehrer haben insbesondere die Aufgabe,
- die Schülervertretung im Rahmen ihrer Aufgaben und die Schülerschaft zu beraten und zu fördern und
- bei Unstimmigkeiten zwischen Schülervertretung und Schülerschaft einerseits und Schulverwaltung, Schulleitung oder Lehrerschaft andererseits zu vermitteln; die Kreis- und Stadtverbindungslehrerinnen und -lehrer haben auch die Aufgabe, bei Unstimmigkeiten zwischen Schülerschaft und Schülervertretung einer Schule einerseits, Schulverbindungslehrerinnen und -lehrern oder Schulträgern andererseits zu vermitteln. Sie können auch in Konflikten zwischen Schülern vermitteln.
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(3) Die Verbindungslehrerinnen und -lehrer haben das Recht, an den Sitzungen der Schülervertretung mit beratender Stimme teilzunehmen; sie sollen von diesem Recht im Regelfall Gebrauch machen. Die Kreis- oder Stadtschülerräte, der Landesschülerrat und dieLandesstudierendenräte können durch Beschluss für einzelne Tagesordnungsordnungspunkte die Verbindungslehrerinnen und -lehrer von der Beratung ausschließen.
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