Selbstständige Schule in Hessen

Qualitätsverbesserung

Die Stärkung der Selbstständigkeit von Schulen ist ein wesentliches Anliegen der Hessischen Landesregierung. Die Schulen benötigen mehr Flexibilität und Handlungsspielräume, um auf die unterschiedlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse vor Ort reagieren zu können.   Mit der Möglichkeit, „Selbstständige Schule“ zu werden, erhalten die hessischen Schulen erweiterte Freiheiten, um Qualitätsverbesserungen in der schulischen Bildung herbeizuführen. Insgesamt haben sich 39 allgemeinbildende Schulen aller Schulformen (SES) und 36 berufliche Schulen (SBS) auf den Weg zu einer „Selbstständigen Schule“ begeben (Stand: Schuljahr 2012/13).  

Ein elementarer Bestandteil dieses Umwandlungsprozesses ist die Bewirtschaftung eines eigenen Budgets, denn sie gibt den Schulen Freiraum für eine stärkere Profilbildung. Die Schulen nutzen zudem die erweiterten Entscheidungsbefugnisse der Schulleiterin oder des Schulleiters in der Personalgewinnung und -entwicklung zur Verbesserung der individuellen Förderung. Dazu gehören die Reduzierung der Nicht-Versetzungsquote oder die Verbesserung der Durchschnittsnoten der Abiturienten und Abiturientinnen. Auch werden die Entwicklung schulspezifischer Fachcurricula, Schulcurricula, der Auf- und Ausbau eines Feedback-Systems oder die Verbesserung des schulischen Rhythmisierungskonzepts angestrebt. Hierfür erhalten die Selbstständigen Schulen eine über die Grundunterrichtsversorgung hinausgehende Stellenzuweisung von drei Prozent (zum Schuljahr 2013/14 fünf Prozent) und können über freie Personalmittel eigenverantwortlich verfügen.

Ziele und Grundlagen Allgemeinbildender Selbstständiger Schulen

Das freiwillige Angebot zur Umwandlung in eine Selbstständige Allgemeinbildende Schule (SES) richtet sich an alle allgemeinbildenden Schulen.
Ziel der Umwandlung ist die Qualitätsentwicklung der schulischen Bildung im Sinne der Schülerinnen und Schüler. Eine Selbstständige Schule fühlt sich der Unterrichtsentwicklung als zentralem Handlungsfeld und der Verbesserung der Lernergebnisse in besonderem Maße verpflichtet.

Das Angebot ist insbesondere für Schulen geeignet,

  • die erfolgreich am Kleinen Schulbudget teilnehmen,
  • die bereits überdurchschnittliche Arbeit in den Bereichen „Qualitätsentwicklung“ sowie „Führen und Management“ leisten,
  • die die Handlungsmöglichkeiten, die allen Schulen zur Verfügung stehen, für ihre Qualitätsentwicklung bereits weitgehend nutzen und
  • die bereits konzeptionelle Vorstellungen entwickelt haben, wie die erweiterten Handlungsspielräume einer SES für ihre Qualitäts- und vor allem Unterrichtsentwicklung genutzt werden können.

Selbstständige Schulen erhalten erweiterte Handlungsspielräume bei der Unterrichtsgestaltung und -organisation, im Bereich des Personaleinsatzes und der Personalgewinnung sowie auf dem Gebiet der Stellenbewirtschaftung und Sachmittelverwaltung.
Grundlage für die Umwandlung ist eine entsprechende Konzeption der Gesamtkonferenz mit einer überzeugenden Zielsetzung und Prozessplanung, der die schulischen Gremien zustimmen und die zur Genehmigung im Hessischen Kultusministerium vorgelegt wird.

Die Schwerpunkte der Schul- und Unterrichtsentwicklung an der Albert- Einstein- Schule finden sich z.Zt. vor allem in der Weiterentwicklung der schuleigenen Fachcurricula, dem Ausbau des Methodenkonzepts, der Verbesserung der medialen Ausstattung, z.B. durch den Einsatz von Dokumentenkameras, den Schulentwicklungsprojekten zum Förderunterricht und dem Ausbau der Zusammenarbeit mit der Jugend- und Familienhilfe "Welle" (Stand Oktober 2013).